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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 Auftrag und Lieferpflicht:

Mit der Erteilung umstehenden Auftrages erkennt der Besteller unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen an:

Sämtliche Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Mündliche Abmachungen, besonderes von unseren Verkäufern oder Vertretern gemachte Zusagen, welche von uns nicht schriftlich bestätigt sind, haben daneben keine Gültigkeit.

Sämtliche Vereinbarungen über Aufträge gelten nur unter der Voraussetzung, daß die Hersteller oder Belieferung durch unsere Lieferanten nicht nur durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politische Unruhen, Transporthindernisse usw. unmöglich gemacht und übermäßig erschwert werden. Diese Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Behinderung vom Vertrag , wobei in allen Fällen der Besteller auf Schadensersatzansprüche jeder Art verzichtet. Tritt der Käufer aus irgendeinem Grund vom Kaufvertrag zurück, hat er uns für die Aufwendungen/Vertreterprovision und entgangenen Verdienst 30 % von der Gesamtsumme – Kaufsumme zu zahlen. Die mit dem Vertrag Überreichten Skizzen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen weder nachgeahmt noch sonst zu unserem Schaden verwendet werden.

Sollte sich durch Bauverzögerung die Auslieferung der von uns bereits auf Lager angenommenen Küchenmöbel-

Teile und  Elektroartikel länger als 14 Tage verschieben, wird eine Zahlung von 50 % fällig.

 

Zahlung und Zahlungsbedingungen:

 Rechnungen werden sofort nach Auslieferung/Einbau ausgestellt. Die Rechnungsbeträge sind nach den vereinbarten Konditionen fällig. Beanstandungen an Rechnung/Lieferung oder Einbau oder sonstige Mängelrügen  halten die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht auf. Der Verkauf erfolgt nur gegen bar. Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht angenommen. Falls der Käufer nach Auslieferung und Berechnung seine Zahlungsverpflichtung nicht wie vereinbart erfüllt, hat er vom Tage der Fälligkeit Verzugszinsen von mindestens 2 % Länderbankdiskont zu zahlen. Skonto entfällt dabei in jedem Falle.

Im übrigen sind Zahlungen nur direkt an uns zu leisten. Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht des Käufers am Kaufpreis ist in jedem Falle ausgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme eines Ziels die gelieferten Gegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuergefahr und Einbruchdiebstähle zu versichern. Im Falle einer Beschädigung oder Pfändung der Eigentumsvorbehaltswaren ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

Mängelrügen:

Beanstandungen, erkennbare Mängel und eventuell Transportschäden müssen sofort, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und unmittelbar an uns angezeigt werden. Falls sich die Beanstandungen als berechtigt erweisen, haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder zur Lieferung von Ersatzstücken. Weitergehende Ansprüche wie Wandlung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung des Kaufpreises. Zeigen sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 5 Jahren nach Lieferung Mängel an Holzteilen, die von vornherein nicht erkennbar waren, so muß die Mängelrüge hierbei gleichfalls gemeldet werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Käufer nur das Recht der Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag bzw. Bestellung ist Spremberg.

Amtsgericht Cottbus.